Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich bei dem durchführenden New Horizons Computer Learning Center erfolgen. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Bestätigung von New Horizons Computer Learning Centers wirksam. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen und die New Horizons Datenschutzerklärung akzeptiert.
Stornierung
Für offene Seminare und für (Remote) WalkIn™ gelten:
Bei Absagen von mehr als 5 Arbeitstagen ((Remote) WalkIn™ mehr als 48 Stunden, Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage) vor dem vereinbarten Termin (1. Seminartag) erfolgen Stornierungen kostenfrei. Bei Absagen innerhalb von 5 Arbeitstagen ((Remote) WalkIn™ innerhalb von 48 Stunden) vor dem jeweils vereinbarten Termin (1. Seminartag) oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr erhoben, bzw. verfällt pro Tag und Teilnehmer ein Coupon, berechtigt aber bei offenen Seminaren zum Bezug der Seminarunterlagen. Vorstehendes entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einer LearningCard erheben wir bei Absagen innerhalb von 5 Arbeitstagen ((Remote) WalkIn™ innerhalb von 48 Stunden) vor dem jeweils vereinbarten Termin (1. Seminartag) oder bei Nichterscheinen eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Listenpreises des jeweiligen Seminars.
Für individuelle Seminare (Firmenseminare, Workshops, etc.) und Raummieten gelten:
Bei Absagen von mehr als 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Termin (1. Seminartag) erfolgen Stornierungen kostenfrei. Bei Stornierungen innerhalb von 6 bis 10 Arbeitstagen vor dem jeweils vereinbarten Termin (1. Seminartag) erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises. Stornierungen, die weniger als 6 Arbeitstage vor dem vereinbartem Termin (1. Seminartag) erfolgen, werden mit 100% des Gesamtpreises berechnet.
Für ITIL - und Prince 2 - Prüfungen gelten:
Bei Absagen oder Umbuchungen von mehr als 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage) vor dem vereinbarten Prüfungstermin erfolgen Stornierungen kostenfrei. Bei Absagen oder Umbuchungen innerhalb von 5 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Prüfungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 55,00 € erhoben. Bei Nichterscheinen wird die volle Prüfungsgebühr erhoben.
Absage von Seminaren, Events, Workshops, Discovery Days und weiteren Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, Seminare, Events, Workshops, Discovery Days und weitere Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets, Hotelbuchungen, etc.
Gebühren
Die jeweils gültigen Seminargebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Seminarkalender. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungsstellung
Die Rechnung ist gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel, spätestens allerdings 10 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen.
Reisekosten und Spesen
Die Reisekosten und Spesen der Trainer bei Vor-Ort Seminaren sind in den Kursgebühren nicht enthalten. Spesen und Kilometergeld werden entsprechend den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien (LStR) abgerechnet. Alle anderen Kosten (Hotelkosten, Flugtickets usw.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Leistungen
In den Kursgebühren sind folgende Leistungen enthalten: Bereitstellung von speziell für die Schulung konfigurierter Hard- und Software für die Dauer des Trainings in den New Horizons Computer Learning Center, Unterrichtung der ausgewiesenen Inhalte, kursbegleitende Arbeitsunterlagen sowie Pausengetränke.
Zertifikat
Jeder Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Kursteilnahme auf Wunsch ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat.
Verantwortung
Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Mitarbeiterschutz
Der Besteller sichert der New Horizons ab dem Datum der Auftragsbestätigung und für zwei Jahre nach der Beendigung der letzten Lieferung und Leistung einen Mitarbeiterschutz zu. Unter diesen Mitarbeiterschutz fallen alle direkten und indirekten Formen der Beschäftigung durch den Besteller, wie Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit oder die Tätigkeit als Gesellschafter eines Unternehmens. Nicht von diesem Mitarbeiterschutz betroffen sind Personen, die dem Auftraggeber ohne Vermittlung durch den Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden. Die Nachweispflicht trägt der Besteller.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, hat er für jeden Fall, unabhängig vom Eintritt eines Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 an die New Horizons zu zahlen, wenn die New Horizons dieses unter Angabe des Pflichtverstoßes schriftlich vom Besteller verlangt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
Copyright
Die ausgegebenen Seminarunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der New Horizons Computer Learning Centers nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Urheberschutz
Die in den Seminaren eingesetzte Software ist urheberrechtlich
geschützt. Diese Software darf weder kopiert noch aus dem Seminarraum
entfernt werden. Das New Horizons Computer Learning Center übernimmt
keinerlei Schadensersatzansprüche, die durch Viren auf nicht
legitimierten Kopien entstehen können.
Jegliche Nutzung, gleich welcher Art, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verwertung für eigene oder fremde
Zwecke, insbesondere Nutzung für kommerzielle Zwecke, der von New Horizons zur Verfügung
gestellten Lehr- und Lernmittel, insbesondere der Lehrvideos, virtuelle Server, Labs, Dokumentationen,
Software, Handbücher, Skripten und Programmbeschreibungen ist untersagt.
Der Teilnehmende ist insbesondere verpflichtet, das Vervielfältigen einschließlich Kopieren auch durch Abfilmen
von Lehr- und Lernmaterialien, das Vervielfältigen von Software bzw. die Einführung von Fremdsoftware und
Fremddatenträger sowie das Benutzen von privaten externen Speichermedien zu unterlassen, keine Lehr- und
Lernmaterialien und Software über den ihm durch New Horizons zur Verfügung gestellten externen Netzzugang
herunterzuladen oder zu kopieren, gleichgültig ob auf eigene oder von New Horizons zur Verfügung gestellte Rechner,
ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von New Horizons keine Dateien gleich welcher Art in das Internet bzw.
externe Medien einzuspeisen und keine gesetzeswidrigen oder pornographischen Inhalte aufzurufen bzw. herunterzuladen.
Ebenfalls ist untersagt, den Inhalt der Lern- und Lehrmittel, ohne Verwendung des den Inhalt fixierenden Mediums,
in andere Werke bearbeitet oder unbearbeitet zu übernehmen oder als Vorlage für neue eigene Lern- und Lehrmittel
bearbeitet oder unbearbeitet zu nutzen.
Im Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Nutzungsverbote ist New Horizons berechtigt, den Schulungsvertrag fristlos
zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Zugleich wird New Horizons bei Vorliegen entsprechender Hinweise strafrechtliche Schritte einleiten.
Haftung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. New Horizons Computer Learning Center können in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Sonstiges
Diese AGB ersetzen alle bisherigen Versionen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Fulda. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB findet keine Anwendung.
Stand: November 2020